Neues Gesetz – Neuer Fahrplan für Immobilieninvestitionen in Nordzypern
Neues Gesetz – Neuer Fahrplan für Immobilieninvestitionen in Nordzypern
Die Verordnung Nr. 32902, veröffentlicht im Amtsblatt am 15. Mai 2025, markiert den Beginn einer umfassenden Reform im Bereich der Immobilieninvestitionen in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ).
Das neue Gesetz schafft einen modernen und transparenten Rechtsrahmen, der den Erwerb von Immobilien durch ausländische Privatpersonen und Unternehmen neu definiert.
Diese Reform soll nicht nur die Verfahren für Investoren vereinfachen, sondern auch durch die vollständige Digitalisierung der Grundbuch- und Genehmigungsprozesse die Verwaltung deutlich beschleunigen.
Neue Ära bei Grundbuch- und Eigentumsverfahren
Um die Bürokratie zu reduzieren, hat die TRNZ ein elektronisches Antragssystem für alle Immobilientransaktionen eingeführt.
Ab sofort können Genehmigungen und Eigentumsübertragungen online beantragt und nachverfolgt werden.
Die Bearbeitungszeit ist auf 45 Arbeitstage begrenzt.
Antragsteller können den Status digital einsehen – volle Transparenz ist gewährleistet.
Verzögerungen werden reduziert, wodurch Investoren wertvolle Zeit sparen.
Diese Innovation macht Immobilieninvestitionen in Nordzypern deutlich zugänglicher und vorhersehbarer – insbesondere für ausländische Käufer.

Wichtige Bestimmungen des neuen Gesetzes
Die zentralen Punkte der neuen Regelung lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Wohnungskäufe: Eine Person darf maximal drei Wohnungen erwerben.
Bürger von Staaten, die die TRNZ anerkennen und ihren Bürgern gleiche Rechte einräumen, dürfen bis zu sechs Wohnungen erwerben.
Die Mindestinvestitionssumme für ausländische Investoren wurde von 20 Millionen Euro auf 10 Millionen Euro gesenkt, um den Markt für ein breiteres Investorenspektrum zu öffnen.
Grundstücksgrößenbegrenzung:
Bis zu 1.338 m² oder 3.300 m² dürfen erworben werden, wobei nur ein Wohnhaus errichtet werden darf.
Diese Regelung dient dem Schutz des ökologischen Gleichgewichts und der städtebaulichen Ordnung.
Der Erwerb von Immobilien durch ausländische natürliche und juristische Personen bedarf jetzt der Genehmigung des Ministerrates.
Transaktionen ohne vorherige Genehmigung gelten als ungültig.
Die Eigentumsübertragung muss innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Genehmigung abgeschlossen sein; andernfalls wird diese automatisch aufgehoben.
Verkaufssteuern müssen nun innerhalb von 75 Arbeitstagen ab Genehmigungsdatum gezahlt werden (zuvor 60 Tage).
Dadurch wird die Verwaltung der Staatseinnahmen verbessert und Investoren erhalten klarere Zahlungsfristen.
Was bedeutet das für Investoren?
Das neue Gesetz bringt sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich:
Klare Regeln schaffen Rechtssicherheit und erleichtern Entscheidungen.
Die Digitalisierung macht Verfahren schneller, sicherer und transparenter.
Verstöße gegen Fristen oder Genehmigungspflichten können schwerwiegende Konsequenzen haben.
Daher wird Investoren dringend empfohlen, vor einem Kauf eine rechtliche und finanzielle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Mit der Reform bewegt sich der Immobilienmarkt Nordzyperns in Richtung Stabilität und Nachhaltigkeit.
Ausländische Investitionen werden gefördert, während gleichzeitig die Wohnraumverfügbarkeit für Einheimische geschützt bleibt.
Preisschwankungen sollen begrenzt und Markttransparenz verbessert werden.
Die elektronische Überwachung verhindert nicht registrierte oder illegale Transaktionen.